Protokoll der 15. Sitzung des Ortsteilrates Lobeda-Altstadt
Zeit: Donnerstag, den 02.10.2025 von 19:00 bis 20:30Uhr
Ort: Bären Lobeda-Altstadt
Leitung: OTBM Jürgen Häkanson-Hall
Teilnehmer: s. Anwesenheitsliste
Tagesordnung:
1. Begrüßung/ Begrüßung Gäste zur 15. Sitzung
2. Tagesordnung / Erweiterung Tagesordnung /Bestätigung Tagesordnung
3. Protokollkontrolle Sitzung vom 04.09.2025
4. Information/ Auswertung über Aktivitäten, Ergebnisse usw., zu denen am
04.09.2025 angesprochenen Problemen
5. Wanderparkplatz Bereich Lobdeburg- Schreiben Vorstand Herr H.-J. Domin an OTBM
6. Flächennutzungsplan - Schreiben an Ortsteilrat
7. Sonstiges
- Tiefbauarbeiten
TOP 1
Begrüßung / Begrüßung der Gäste zur 15. OTR-Sitzung
Top 2
Tagesordnung wurde bestätigt
TOP 3
Protokoll der Sitzung am 04.09.2025 wurde bestätigt
TOP 4
Weiterhin sind nicht alle Tiefbauarbeiten abgeschlossen und die zusätzlichen Busverbindungen zur besseren Erschließung der Ortsteile Drackendorf, Ziegenhain, Lichtenhain und Lobeda-Altstadt lässt warten.
TOP 5
In einem Schreiben des Vorstehers der Lobdeburggemeinde an den Ortsteilbürgermeister wurden die Zustände am Wanderparkplatz unterhalb der Lobdeburg auf Grund von Ablagerungen von Bau- und Aushubstoffen und den damit verbundenen Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf diesen Platz geschildert. Es wird bemängelt, dass alle bisherigen Versuche die Zustände am Wanderparkplatz wieder so herzustellen, wie der Bereich einmal gewidmet wurde, bisher fehlschlugen. Deshalb die Bitte an den Ortsteilrat, den Vorsteher der Lobdeburggemeinde zu unterstützen.
Der Eigenbetrieb KSJ verwaltet die öffentlichen Flächen, Straßenflächen, nicht vermarktbarer Grundstücke der Stadt. Dieser wurde mit der Bitte einer Beantwortung von Fragen zum Sachverhalt angeschrieben, welche er nachfolgend beantwortete:
1. Ist der Parkplatz unter der Lobdeburg als Wanderparkplatz ausgewiesen oder in offiziellen Publikationen als solcher erwähnt?
Der Parkplatz unter der Lobdeburg ist vor Ort weder als Parkplatz noch als Wanderparkplatz beschildert. Öffentliche Verkehrsflächen dürfen zum Parken genutzt werden, solange es nicht nach § 12 StVO oder durch Verkehrszeichen verboten ist. An dieser Stelle ist das zeitlich unbegrenzt und unentgeltlich für jedermann möglich.
Es gibt lediglich eine touristische Wegweisung (brauner Wegweiser) mit dem Ziel „Lobdeburg“, unter anderem in der Straße „Unter der Lobdeburg“. Eine Übersicht der Wanderparkplätze in und um Jena ist in der Wander- App Outdooractive zu finden; die Einträge wurden von JenaKultur eingefügt. Eine Anzahl an Stellplätzen ist dort nicht angegeben.
Bei der häufig beworbenen „Saalehorizontale“ wird die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen; ein Wanderparkplatz ist nicht erwähnt. Nach unseren Feststellungen bestehen keine Probleme, einen freien Stellplatz zu finden – auch dann nicht, wenn Teile des Parkplatzes anderweitig genutzt werden.
Neben den Beschwerden von Herrn Domin – zunächst an den Stadtforst, inzwischen an Sie – wurden uns weder über den Mängelmelder noch über E-Mails oder andere Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern Probleme bei der Parkplatzsuche in diesem Bereich gemeldet. Unsere Kolleginnen und Kollegen der Straßenaufsicht kontrollieren regelmäßig die genehmigten Sondernutzungsflächen und schreiten bei Überschreitungen der genehmigten Flächen ein.
2. Gehört der Parkplatz im Unterhalt und in der Bewirtschaftung zu KSJ?
Der Parkplatz gilt als öffentlich gewidmet. Er wurde vor Inkrafttreten des Thüringer Straßengesetzes gebaut und nach den Bestimmungen der Straßenverordnung der DDR in Betrieb genommen. Aufgrund der Übergangsbestimmungen in § 52 Thüringer Straßengesetz gilt er auch weiterhin als dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Wie alle anderen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet liegt er im Sondervermögen von KSJ. Die Abteilung Straßenverwaltung nimmt als untere Straßenbaubehörde die Aufgaben der Straßenbaulast wahr.
3. Wer vergibt die Genehmigung zur Nutzung, z. B. als Zwischenlager für Tiefbauarbeiten, und in welchem Umfang wird der Parkplatz dadurch blockiert?
Das Ablagern von Baumaterial oder Baugeräten auf einem öffentlichen Parkplatz stellt eine Sondernutzung dar, da es über den Gemeingebrauch hinausgeht. Sondernutzungen sind in der Regel genehmigungs- und kostenpflichtig. Zu den Aufgaben des Straßenbaulastträgers gehört auch das Erteilen von Sondernutzungsgenehmigungen. Diese werden durch die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Straßenverwaltung beim KSJ vergeben und kontrolliert.
Der Parkplatz hat – abzüglich der grünen Mittelinsel – eine Gesamtfläche von etwas über 2.000 m². Die Anzahl der Sondernutzungen und die dafür benötigte Fläche variiert im Jahresverlauf. Momentan ist deutlich weniger als die Hälfte durch Baustelleneinrichtungen belegt. Derzeitige Sondernutzer sind die Firma Tief- und Fernmeldebau Kirchhasel, die weiterhin mit dem Glasfaserausbau beschäftigt ist, sowie die Firma Spie, die in der Ernst-Thälmann-Straße Leitungsbauarbeiten für die Stadtwerke durchführt. Da solche Tiefbaumaßnahmen nicht vollständig just-in-time abgewickelt werden können, ist stets abzuwägen, wie viel und welche Flächen den Bauunternehmen zur Verfügung gestellt werden können, damit möglichst zügig und mit vertretbaren Beeinträchtigungen für die Bevölkerung gebaut wird. Wir halten es daher für vertretbar, Teile des Parkplatzes am Lobdeburgweg bereitzustellen.
4. Wer ist für die Beräumung und Herstellung des Grundzustands nach erfolgter Zwischennutzung als Lagerfläche verantwortlich, und wer kontrolliert das?
Für die Beräumung einer Sondernutzung ist der jeweilige Nutzer nach den gesetzlichen Regelungen verpflichtet (§ 18 Thüringer Straßengesetz, § 10 Sondernutzungssatzung). Kontrolliert wird dies in der Regel durch die Kolleginnen und Kollegen der Straßenaufsicht. Wir werden sie in Bezug auf den Parkplatz noch einmal besonders sensibilisieren.
Nach unseren Unterlagen ist die Asphaltbefestigung des Parkplatzes bereits und 50 Jahre alt. Neben den Nutzungen unterliegt die Fläche auch einem natürlichen Verschleiß.
5. Ist die Straße zur Lobdeburgklause ein Forstweg oder eine öffentlich gewidmete Straße?
Ab der Forstscheibe (siehe Bild in der Anlage) handelt es sich nicht um eine öffentliche Straße, sondern um einen Forstweg. Eine Widmung für Zwecke des öffentlichen Verkehrs ist weder nachweisbar noch kommt sie nach den heutigen gesetzlichen Regelungen in Betracht. Mit der gastronomischen Einrichtung und höchstens noch der Lagerfeuerstelle als Zielen handelt es sich um einen klassischen Interessentenweg. Zudem würden die Lobdeburgklause und die Lobdeburg wohl auch an Attraktivität für Besucher verlieren, wenn jeder bis nach oben fahren könnte und anschließend – mangels Parkplätze – wieder hinunterfahren oder sich am Straßenrand abstellen müsste.
Abschließend noch ein paar Worte zur Entwässerung. Die im unteren Bereich des Forstweges (als offener Graben) und des Parkplatzes (vermutlich als Ringleitung) liegenden Entwässerungseinrichtungen werden im Rahmen der turnusmäßigen Reinigungen mit kontrolliert. Allerdings fehlen die vom Schacht in Höhe des Spielplatzes eventuell weiterführenden Leitungen sowohl in unserem als auch im Bestand der Stadtwerke. An dieser Stelle müssen wir noch weiter aufklären.
Der Vorsteher der Lobdeburggemeinde bittet, nach der Zuleitung der Antworten, um einen Vororttermin, da die Historie in die Beantwortung nicht entsprechend eingeflossen ist. Der Ortsteilrat empfiehlt den Ortsteilbürgermeister an diesem Termin teilzunehmen und dies dem Vorsteher entsprechend mitzuteilen.
TOP 6
Zurzeit wird ein neuer Flächennutzungsplan erarbeitet. Der Flächennutzungsplan (FNP) zeigt, wie sich eine Stadt in den kommenden Jahren entwickeln soll. Er legt fest, welche Flächen künftig für Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Landwirtschaft oder Erholung vorgesehen sind. Der Plan dient als Grundlage für spätere Bebauungspläne und Entscheidungen der Stadtverwaltung. Verbindlich ist er zwar nicht für Bürgerinnen und Bürger, aber für Behörden – sie müssen sich bei Bauprojekten am FNP orientieren.
An den Ortsteilrat ist ein Grundstücksbesitzer herangetreten, der in der Gemarkung Lobeda ein Grundstück hat, welches auch auf Antrag nicht als Bauland eingestuft wurde, obwohl einige umliegende Grundstücke entsprechend, auch zum Teil auf einen Antrag folgend, diesen Status erhalten haben. Der Ortsteilrat hat aber keinen Einfluss auf die Bewertung/ Abwägung der Verwaltung/ Behörde und auch nicht die Kompetenz eine Aussage zu tätigen, ob diese richtig, falsch ist oder anders lauten müsste. Auch hat der Ortsteilrat bei solchen Entscheidungen keine höhere Stimmgewallt wie jeder anderer Bürger. Da der Antrag des Einreichers einer Umstufung, begründet nicht gefolgt wurde, sieht der Ortsteilrat keine Möglichkeit auf dieses Verfahren parteiisch zu reagieren.
TOP 7
- Allgemeiner Meinungsaustausch
- Verschiedene Informationen des Ortsteilbürgermeisters an den Ortsteilrat allgemeiner Art
- das Material für das Geländer Am Johannisberg ist bei KSJ eingetroffen, es wird zurzeit bearbeitet und in ca. 2 Wochen mit der Montage des neuen Geländers begonnen, das geplante Provisorium - Ertüchtigung des Forstweges von der Riese bis zum "Wendepunkt" Am Johannisberg- wird aus Kostengründen nicht umgesetzt, stattdessen erfolgt der Aufbau des neuen Geländers abschnittsweise so, dass den Anwohnern ein ausreichendes Zeitfenster zur Verfügung gestellt wird, um zu Ihren Grundstücken zu gelangen. Im Vorfeld erfolgen noch kleinere Sicherungsmaßnahmen an einem durch Anprall zerstörtem Teilstück.
- Die nächsten Sitzungen des OTR finden am 06.11. ab 19:00Uhr im Bären-Lobeda, die Dezembersitzung am 11.12. 18:00Uhr in der Gaststätte „Rennerdorf“ - ab 19:00Uhr als nichtöffentliche Sitzung - statt.
- Die Sitzungen des Ortsteilrates sind öffentlich. Alle interessierten Bürger sind herzlich eingeladen.
Jürgen Häkanson-Hall
Ortsteilbürgermeister