Protokoll der 17. Sitzung des Ortsteilrates Lobeda-Altstadt  
  
Zeit: Donnerstag, den 08.01.2026 von 19:00 bis 20:00Uhr
Ort: Bären Lobeda
Leitung: OTBM Jürgen Häkanson-Hall  
Teilnehmer: s. Anwesenheitsliste    

Tagesordnung:
1. Begrüßung zur 18. Sitzung  
2. Tagesordnung / Erweiterung Tagesordnung /Bestätigung Tagesordnung  
3. Protokollkontrolle Sitzung vom 11.12.2025 
4. Information/ Auswertung über Aktivitäten, Ergebnisse usw., zu denen am 
11.12.2025 angesprochenen Problemen 
5. Sitzungstermine 2026
6. Kontostand Ortsteilkonto
7. Vereinsförderung durch Ortsteilgelder 2026
8. Sonstiges 
- Stand Geländer Am Johannisberg
- Böller zu Silvester

TOP 1 
Begrüßung / Begrüßung der Gäste zur 18. OTR-Sitzung  

Top 2 
Tagesordnung wurde bestätigt

TOP 3
 Protokoll der Sitzung am 11.12.2025 wurde bestätigt

TOP 4 
Kurze Info zum Stand Taubenfütterung. Aussage vom Ordnungsamt Jena, dass die Fütterung von wilden Tauben auch in privaten oder Mietgrundstücken oder vom Balkon aus, nicht zulässig ist. 

TOP 5

Der Ortsteilbürgermeister schlägt dem Ortsteilrat vor, im gleichen Rhythmus, wie in den vergangenen Jahren, dass die monatlichen Ortsteilratssitzungen in der Regel am 1. Donnerstag im Monat ab 19:00Uhr im Bären Lobeda stattfinden. Nachfolgende Termine hat der Ortsteilrat bestätigt:
08.01., 05.02.,05.03.,02.04.,07.05.,04.06.,02.07.,03.09.,01.10.,05.11. und 03.12.2026

TOP 6

Die Fördermittel, welche für das Ortsteilkonto 2025 zur Verfügung standen, sind von den Lobedaer Vereinen entsprechend ihrer bestätigten Fördersumme, nachkommend abgerechnet / abgerufen wurden. 

TOP 7

Die Lobedaer Vereine werden mit dem Hinweis angeschrieben für 2026 Fördermittel neu zu beantragen.


TOP 8

- Das Geländer „Am Johannisberg“ in gesamter Länge von Schneckengasse bis Wendpunkt, wird von KSJ erneuert. Nachdem die Arbeiten begonnen hatten, stellte man fest, dass die geplante Anordnung des Geländers an einigen Stellen die Durchfahrtsbreite einengt. Um dies zu vermeiden, wurden andere Befestigungspunkte und Anordnung des Geländers technologisch angepasst. Diese Umstellung verursacht zurzeit einen Zeitverzug. Nach entsprechenden Vorbereitungen durch KSJ werden die Arbeiten, wenn die Witterung es zulässt, weitergeführt. 
- Auch ohne eigene Stadtverordnung gelten die bundesweiten Regeln des Sprengstoffrechts (§ 23 1. Sprengstoffverordnung):
In unmittelbarer Nähe von sensiblen Orten ist das Zünden von Feuerwerkskörpern verboten, u. a.:
• Kirchen
• Krankenhäuser
• Kinder- und Altenheime / Pflegeeinrichtungen
• Besonders brandempfindliche Gebäude
• Historische bzw. denkmalgeschützte Bausubstanz
Solche Bereiche dienen dem Schutz von Menschen, Kulturgütern und der Umgebung. Verstöße können sehr hohe Bußgelder nach sich ziehen (bis zu ~50 000 €). 

Das bedeutet praktisch: Direkt vor diesen Gebäuden und Einrichtungen oder in deren unmittelbaren Nähe darf an Silvester nicht geböllert oder Feuerwerk gezündet werden. 
Der Begriff „unmittelbare Nähe“ wird gesetzlich nicht exakt in Metern definiert, sondern hängt vom jeweiligen Ortsbezug und der örtlichen Praxis ab. 
In vielen Kommunen wird im Zuge dieser Regeln in der Praxis als Orientierung verwendet:
Mindestens ca. 200 Meter Abstand zu Kirchen, Krankenhäusern und ähnlichen Gebäuden – insbesondere für Raketen und Höhenfeuerwerk.
Kleinere Feuerwerke (Böller, Bodenfeuerwerk) greifen oft geringere Mindestabstände (u. a. etwa 25–30 m), doch hier gilt ebenfalls: möglichst weit weg von Menschen, Gebäuden und sensiblen Bereichen.

Der Ortsteilrat möchte eine Information von der Verwaltung, wie und durch wen diese Vorgaben durchgesetzt werden. 



Die nächsten Sitzungen des OTR finden am 05.02., 05.03., 02.04., 07.05., 04.06., 02.07., 03.09., 01.10., 05.11. und 03.12.2026 ab 19:00Uhr im Bären-Lobeda statt. 
Die Sitzungen des Ortsteilrates sind öffentlich. Alle interessierten Bürger sind herzlich eingeladen. 



Jürgen Häkanson-Hall
Ortsteilbürgermeister